
Wer eine Drohne gewerblich nutzen möchte, muss dabei ebenso wie beim privaten Einsatz einige Vorgaben einhalten.

So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für das Flugobjekt. Diese muss die gewerbliche und die private Anwendung mit einbeziehen, damit die unbemannten Fluggeräte fliegen dürfen.
Darüber hinaus muss jeder Pilot beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein und erhält dadurch die sogenannte e-ID. Diese ist notwendig, um der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht bei Drohnen nachzukommen und ermöglicht bei Unfällen oder Abstürzen die Identifizierung des Eigentümers.
Welche Vorgaben darüber hinaus für den gewerblichen Einsatz von Drohnen gelten, hängt von deren Gewicht, dem Einsatzort und dem Betriebszweck ab. Fällt der Betrieb in die Kategorie “open”, bedarf es in der Regel keiner behördlichen Genehmigung. In diesem Fall beträgt die maximale Flughöhe 120 m und darf nur in Sichtweite fliegen. Darüber hinaus ist das Gewicht der Drohne auf 25 kg begrenzt.
• Verstöße gegen die Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Durchführungsverordnung 2019/947), Bußgeld bis 50.000 €.
• Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO)Bußgeld Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO), Bußgeld bis 50.000 €.
• Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB), Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Veränderungen der Vorgaben jederzeit möglich! Allgemeinverfuegung-Bestandsdrohnen vom 01.09.2022 – 31.08.2023

Wir nutzen u.a. die Aufstiegsgenehmigungen für die Bundeslaender Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Die Erfahrung hat gezeigt, das beim Einsatz von Drohnen für die Luftbildfotografie umfangreiches Fachwissen und professionelles Verhalten in der Nutzung erforderlich ist.
Wir fliegen ausschliesslich mit entsprechenden Genehmigungen seit 2012,
• Niedersachsen: Hannover, Soltau, Bispingen, Stade.
• Schleswig-Holstein, Kiel, Rendsburg, Laboe, Ahrensburg, Wotersen, Talkau, Brunsbüttel, Lübecker Bucht, Tremsbüttel, Eckernförde, Eutin, Glücksburg, Gottorf, Lauenburg, Ratzeburg.
und • Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Neubrandenburg, Neustrelitz, Wismar, Burg Stargard, Schwerin, Bad Doberan, Heiligendamm, Warnemünde, Diedrichshagen.
In • Hamburg fliegt SylentPress mit Genehmigungsnummer: DE.HH.GEO.06:
Hamburg, Hamburger Hafen.
EU Fernpilotenzeugnis A2Registernummer: NLD-RP-bldbyOualuO
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