Barkassen im Hafen müssen in der Regel alle fünf Jahre zur Überprüfung der Betriebssicherheit ins Dock, was oft als Klassenerneuerung bezeichnet wird. Diese Intervalle dienen der Sicherheit der Fahrgäste. Zusätzlich können je nach Ausstattung (z.B. Flüssiggasanlagen) kürzere Prüfintervalle für spezifische Komponenten erforderlich sein.
• Hauptuntersuchung (Klasse): Alle 5 Jahre.
• Gasprüfung: Regelmäßige Intervalle für Flüssiggasanlagen.
• Weitere Prüfungen: Sicherheitsrelevante Komponenten werden oft jährlich oder zu kürzeren Fristen überprüft.
Die genauen Fristen hängen von der Klassifikationsgesellschaft und den Vorschriften der Hafenbehörde ab.
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