Tiefgaragenrampe der Hanseatischen Baugenossenschaft (HBH) durch Schnee und Eis in Bramfeld nicht befahrbar.
Wenn Ihre Tiefgaragenrampe spiegelglatt ist, müssen Sie sofort die Hausverwaltung/den Eigentümer informieren (Verkehrssicherungspflicht!) und bis zur Besserung besonders vorsichtig fahren oder Alternativen suchen; wenn es zu Schäden kommt, ist die Haftung oft beim Verwalter, bei Schnee und Eis müssen Sie als Fahrer aber ebenfalls vorsichtig sein. Nutzen Sie Streusalz, Sand oder spezielle Anti-Rutsch-Matten, wenn es Ihnen erlaubt ist, ansonsten dokumentieren Sie den Mangel und melden ihn, um Haftungsansprüche zu sichern.
Die Rampe einer Tiefgarage muss bei Eis und Schnee während der üblichen Verkehrszeiten befahrbar gehalten werden. In der Regel bedeutet dies an Werktagen von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr